Am 15. 12. 2021 wurde die Regierungsvorlage zur Ökosozialen Steuerreform 2022 im NR behandelt und an den Finanzausschuss weitergeleitet. Nachstehend finden Sie einen Auszug aus den wichtigsten Punkten. Bitte beachten Sie, dass die Beschlussfassung im Nationalrat voraussichtlich im Jänner 2022 erfolgt und es daher noch zu Änderungen kommen kann. Der Vollständigkeit halber wurden als Exkurs auch die Neuregelungen zum Arbeitsplatzpauschale und der Änderung bei den Essengutscheinen aufgenommen. Diese wurden am 30. 12. 2021 im BGBl I 2021/227 (ESt-Teil) und BGBl I 2021/238 (ASVG-Teil) veröffentlicht.