Neben den zahlreichen COVID-19-Förderungen des Bundes darf auf eine in Österreich im § 108c EStG geregelte Forschungsprämie nicht vergessen werden. Diese, ursprünglich als zentrales Element einer wachstumsfördernden Wirtschaftspolitik gesehene, Begünstigung gewinnt nun auch in Krisenzeiten für Unternehmen, die Forschung betreiben, als attraktive Liquiditätsmaßnahme an Bedeutung. Die Überprüfung und Auszahlung dieser Prämie obliegt dem zuständigen Finanzamt. Welche Aufgabe dabei die "Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH" hat, wird im Beitrag aufgezeigt.