Der VwGH hatte sich jüngst mit den Fragen auseinanderzusetzen, wie eine Übertragung von Wertpapieren von einem steuerpflichtigen auf ein steuerbefreites Depot derselben Person im des § 27 Abs 6 Z 2 EStG zu behandeln ist und ob die slowakische komanditná spoločnost (K.S.) von der KESt-Befreiung gem § 94 Z 2 EStG erfasst wird. Zudem gab es eine BFG-Entscheidung, einige spannende Einzelauskünfte sowie gesetzliche Änderungen, (FN ) die Fragen im Zusammenhang mit der Depotübertragung, dem Verlustausgleich bei Kapitaleinkünften und der KESt aufwerfen.