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Die Flexibilität des Corona-Kurzarbeitsmodells am Prüfstand Darf der Arbeitgeber das in der Sozialpartnervereinbarung vorgesehene (reduzierte) Ausmaß der Arbeitszeit einseitig ändern?

COVID-19AufsatzElisabeth Achatz-Kanduttaxlex 2020, 152 - 156 Heft 5 v. 20.5.2020

Bei der Einführung der Corona-Kurzarbeit ist besondere Flexibilität versprochen worden. Diese ist durch eine allzu enge arbeitsrechtliche Interpretation der Sozialpartnervereinbarung gefährdet. Deshalb ist eine zweckorientierte Auslegung insb der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Änderungen des Arbeitsausmaßes zulässig sind, geboten.

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