Mit dem COVID-Gesetz (BGBl I 2020/12) und dem 2. COVID-Gesetz (BGBl I 2020/16) wurde die gesetzliche Grundlage für die COVID-19-Kurzarbeit geschaffen. Darauf basierend determiniert die Kurzarbeitsrichtlinie (BGS/AMF/0702/9988/2020; im Folgenden "KUA-COVID-19") die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der COVID-19-Kurzarbeit näher. Bei der COVID-19-Kurzarbeit handelt es sich um eine adaptierte Form der bislang bekannten Kurzarbeit. Die verhältnismäßig kurzfristige Einführung der Bestimmung warf zahlreiche Fragen auf, unter anderem jene, wie die COVID-19-Kurzarbeit aus lohnsteuerlicher Sicht zu behandeln ist. Die BMF-Info vom 9. 4. 2020 soll in diesem Zusammenhang Klarheit bringen. Die folgenden Ausführungen sollen die Grundlagen der COVID-19-Kurzarbeit sowie die wesentlichen Eckpunkte des BMF-Erlasses darstellen.