Damit eine Hinzurechnung ausländischer Passiveinkünfte erfolgt, muss "Niedrigbesteuerung" vorliegen. Nach der Verordnung des BMF sind bei der Ermittlung inländische und in Österreich besteuerte Einkünfte nicht zu berücksichtigen. In diesem Beitrag werden verschiedene Aspekte zur Ermittlung der Niedrigbesteuerung und der Maßgeblichkeit inländischer Einkünfte beleuchtet.
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