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Redaktionsversehen KStG Positivrechtliche Grundlagen der Steuererklärungspflicht und berichtigende Auslegung - Anmerkung zu Ch. Müller, SWK 2020, 912

ErtragsteuernAufsatzRainer Obermanntaxlex 2020, 373 - 376 Heft 12 v. 16.12.2020

Ch. Müller (SWK 2020, 912) deckt ein Redaktionsversehen in § 24 Abs 3 Z 1 Satz 1 KStG auf und leitet daraus ab, dass eine Steuererklärungspflicht von Körperschaften derzeit nur durch Analogie, also lediglich im Wege der Rechtsfortbildung, angenommen werden könne. Gegenständlicher Beitrag zweifelt an dieser Schlussfolgerung.

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