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Verlustrücktrag und COVID-19-Rücklage Analyse der Neuregelungen und Gestaltungsüberlegungen

COVID-19AufsatzReinhard Büger, Elisabeth Steinhausertaxlex 2020, 300 - 306 Heft 10 v. 15.10.2020

Der Steuergesetzgeber hat im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 die Möglichkeit eines Verlustrücktrags geschaffen. Für einen früheren Rücktrag von voraussichtlichen Verlusten 2020 sieht die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung des BMF zudem den möglichen Abzug einer sogenannten "COVID-19-Rücklage" vor. Im Kontext der bisherigen Rechtslage analysiert der vorliegende Beitrag die Neuregelungen.

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