Das Bundesfinanzgericht ist nach Art 139 B-VG berechtigt, Verordnungen beim Verfassungsgerichtshof auf ihre Gesetzmäßigkeit iSd Art 18 B-VG prüfen zu lassen. Die Novelle BGBl II 2019/291 zur Bemessung der Grunderwerbsteuer von Baurechten vom Grundstückswert des belasteten Grund und Bodens zielt darauf ab, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zur Bemessung der Grunderwerbsteuer nach den §§ 4 und 5 GrEStG zu konterkarieren. Damit stellt sich die Frage: Entspricht diese Novelle dem Gesetz?