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Die Gesetzwidrigkeit der Bewertung von Baurechten nach der Grundstückswertverordnung - verfassungsrechtliche Normprüfungspflicht?

Gebühren & VerkehrsteuernAufsatzReinhold Beisertaxlex 2020, 326 - 328 Heft 10 v. 15.10.2020

Das Bundesfinanzgericht ist nach Art 139 B-VG berechtigt, Verordnungen beim Verfassungsgerichtshof auf ihre Gesetzmäßigkeit iSd Art 18 B-VG prüfen zu lassen. Die Novelle BGBl II 2019/291 zur Bemessung der Grunderwerbsteuer von Baurechten vom Grundstückswert des belasteten Grund und Bodens zielt darauf ab, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zur Bemessung der Grunderwerbsteuer nach den §§ 4 und 5 GrEStG zu konterkarieren. Damit stellt sich die Frage: Entspricht diese Novelle dem Gesetz?

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