Wenn ein Gesellschafter aus sozietären Gründen eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernimmt, stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt und der Höhe der Einlage. Nach der Judikatur des BFH (zB BFH 18.
Abstract aus taxlex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.