In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ausländische Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung einreichen und das Finanzamt beantragte Vorsteuern mit Hinweis auf die Anwendung des Erstattungsverfahrens abweist. Die Frist zur Einreichung eines Erstattungsantrags ist zu diesem Zeitpunkt idR bereits abgelaufen. Anlässlich aktueller Erkenntnisse des BFG soll auf die Unterscheidung zwischen Erstattungs- und Veranlagungsverfahren eingegangen und sollen Praxisfälle dargestellt werden.