Berufsrechte sehen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Im Abgabenverfahren jedoch normiert § 119 BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte "vollständig und wahrheitsgemäß" offenzulegen. Die Autorin informiert in diesem Artikel über den Umgang mit abgabenrechtlich bedeutsamen Berufsgeheimnissen. Anhand der gesetzlichen Bestimmungen, der Judikatur und der Literatur werden Vorschläge zur Lösung dieses Konfliktes aufgezeigt.