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Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen infolge Pflichtwidrigkeit

ErtragsteuernAufsatzBernhard Rennertaxlex 2019, 291 - 293 Heft 10 v. 11.10.2019

Die Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen hängt davon ab, ob das dahinterstehende Fehlverhalten der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen ist oder als private Verhaltenskomponente das Band zu dieser Sphäre bzw Veranlassung durchschneidet. Anhaltspunkte für eine private Veranlassung waren im gegenständlichen Fall weder für das BFG (FN ) noch für den VwGH (FN ) erkennbar, zumal der zum Schadenersatz verpflichtete Geschäftsführer zu den dazu führenden Geschäften grundsätzlich legitimiert war, selbst wenn er seinen Kompetenzbereich erheblich überschritten hat.

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