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Verwaltungsstrafe auch bei Nacherhebungen durch die Finanzpolizei

VerwaltungsverfahrenJudikaturDr. Stefan Steigertaxlex 2014, 76 - 77 Heft 2 v. 1.2.2014

Normen: § 113 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG; § 111 ASVG; § 33 Abs 1, Abs 1a und Abs 2 ASVG; § 7 Z 3 lit a ASVG

Schlagwörter:

Sozialversicherung; Finanzpolizei; Verwaltungsstrafe; Gebietskrankenkasse; Dienstnehmer; Anmeldung; Krankenversicherungsträger; verspätete; vor; Arbeitsantritt; nicht; rechtzeitige; Anmeldeverpflichtung; Beschäftigung; Verwaltungsübertretung; KIAB; Dienstgeber;

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