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SVA führt eine Überbrückungshilfe ein!

SozialversicherungsrechtAufsatzDr. Stefan Steigertaxlex 2014, 77 - 78 Heft 2 v. 1.2.2014

Normen: § 352 Abs 2 GSVG; § 44a GSVG; § 4 Abs 1 Z 7 GSVG

Schlagwörter:

Überbrückungshilfe; Pflichtversicherung; Selbständige; GSVG; FSVG; außergewöhnliches Ereignis; Kleinstunternehmer; Anspruchsvoraussetzungen; Krankheit; Kleinverdiener; Unfall; Insolvenz; Anspruchsberechtigung; Antragstellung; Sozialversicherungsbeiträge; Notlage; Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft; Nettoeinkommen;

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