§ 18 Abs 2 Z 1 UmgrStG
Im vorliegenden Fall hatte der VwGH zu beurteilen, ob die Ausschüttungsfiktion des § 18 Abs 2 Z 1 UmGrStG zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen des nunmehrigen Gesellschafter-Geschäftsführers hinzuzurechnen ist.
VwGH 19.10.2011, 2011/08/0108