Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit einem praktisch häufig auftretenden Problem: im Rahmen einer Betriebsprüfung kommt die zuständige GKK zu dem Schluss, dass statt eines Versicherungsverhältnisses nach GSVG oder BSVG in Wirklichkeit ein Versicherungsverhältnis nach dem ASVG vorliegt. Die Autorinnen erörtern, welche Rechtsfolgen dies nach sich zieht und wie derartige Fälle nun durch Beiziehung der SVA der gewerblichen Wirtschaft oder der SVA der Bauern zufriedenstellender gelöst werden sollen.