In Zusammenhang mit einem Reihengeschäft wurde dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein finnisches Unternehmen eine Steuerbefreiung geltend machen könne, wenn für das Unternehmen, an welches Maschinen verkauft wurden, keine UID-Nummer vorgelegt werden konnte. Stittig war, ob noch von einer ig Lieferung auszugehen war. Der Beitrag enthält die Schlussanträge des Generalanwalts, welcher Feststellungen zum Umfang der Prüfpflicht des Lieferers hinsichtlich seiner Vertragspartner enthält.