Art 185 RL 2006/112/EG ; Art 19 RL 2006/112/EG
In den vorliegenden Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott hatte diese sich mit der Problematik zu befassen, welche Umstände eine wesentliche Änderung der Verhältnisse iSd Art 185 der RL 2006/112 bewirken, die zur Korrektur des Vorsteuerabzugs führen können. In den Ausführungen wird auch diskutiert, ob die Übertragung von drei Bauwerken als Sacheinlage einen Vermögensübergang iSd Art 19 der RL 2006/112 darstellt.