§ 12 UStG
Im vorliegenden Fall stellte der EuGH klar, welche Verpflichtungen den Empfänger einer Leistung treffen, um Steuerhinterziehung und Missbrauch zu verhindern. Die zentralen Aussagen finden sich in diesem Beitrag kurz und prägnant zusammengefasst.
EuGH 21.6.2012, verb Rs C-80/11 und C-142/11