Vom Finanzgericht Düsseldorf wurde ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH eingeleitet, in dem Bestimmungen des deutschen Erbschaftssteuerrechts auf ihre Unionsrechtskonformität geprüft werden sollen. Konkret hält es das Gericht für möglich, dass unterschiedlich hohe Freibeträge gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen.
EuGH C-181/12