Zusammenfassung: Eine Regelung in Frankreich sah eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Dividendenausschüttungen an bestimmte Investmentfonds vor, je nachdem ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Fonds handelte. Der EuGH hatte zu prüfen, ob die Regelung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt oder ob sie gerechtfertigt ist. In einer Anmerkung wird auch die Gemeinschaftsrechtskonformität des österreichischen § 94 Z 10 EStG untersucht.