Zusammenfassung: Der Beitrag beschreibt, wann der Arbeitgeber als Auftraggeber iSd Datenschutzgesetzes anzusehen ist und über welche Inhalte er in dieser Funktion Auskunft erteilen muss. Der Autor erörtert außerdem, wann bereits vor Beginn des Dienstverhältnisses eine Auskunftspflicht des Arbeitgebers besteht und gibt Hinweise, worauf besonders zu achten ist.
Rechtsgrundlagen: § 26 DSG