Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich zunächst kurz mit dem 2011 eingeführten System der Rot-Weiß-Rot-Karte und geht dann näher auf die Personengruppe der Fachkräfte in Mangelberufen ein. Es findet sich die Liste der Mangelberufe, welche vom BMASK in der Fachkräfteverordnung 2012 kundgemacht wurde. Im Weiteren wird beschrieben, welche Voraussetzungen Drittstaatsangehörige mit einer entsprechenden Ausbildung außerdem erfüllen müssen, um am österreichischen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung auszuüben. Schließlich sind die Fristen angeführt, innerhalb derer eine Antragstellung möglich ist.