Im vorliegenden Fall, in dem die Schlussanträge des GA vorliegen, ist die Frage zu beurteilen, ob die Umsätze eines polnischen Unternehmens, das Handel mit gebrauchten Kfz betreibt, als steuerfrei anzusehen sind, wenn der Lieferer der Waren teilweise vorsteuerabzugsberechtigt ist.