Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich einer mit dem AbgÄG 2011 erfolgten Änderung in § 10 KStG. Die Befreiung für Beteiligungserträge wird auf Portfoliodividenden aus Drittstaaten ausgeweitet. Der Autor geht einleitend auf die Entwicklung der steuerlichen Behandlung derartiger Beteiligungen ein und beschreibt, ab wann die Neuregelung anwendbar ist. Im Weiteren wird die Behandlung von Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten thematisiert. Schließlich wird der Frage nachgegangen, ob die Siebenjahresverteilung von Wertänderungen auch im Falle eines Rechtsmissbrauchs greift. Am Ende werden die Neuerungen kurz zusammengefasst.