Zusammenfassung: Der Autor widmet sich im vorliegenden Beitrag dem Rechtsinstitut der KESt-Haftung und insb der Frage nach der Akzessorietät der Haftung. Der Autor erläutert dabei zwei Theorien, die jeweils an einen anderen Tatbestand anknüpfen. Dann geht er auf die neue Bestimmung in § 94 Z 13 EStG ein und untersucht, ob deren Einführung eine der beiden Theorien stützt. Am Ende erörtert der Autor, welcher Sichtweise seiner Meinung nach beizupflichten ist.