Art 17 Abs 2 RL 2006/112/EG ; Art 168 RL 2006/112/EG
Im vorliegenden Beitrag wird auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-414/10 vom 17.11.2011 hingewiesen, welches sich mit der Frage befasst, ob die Abzugsfähigkeit der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer auch dann gegeben ist, wenn die tatsächliche Zahlung noch nicht erfolgt ist und Steuerschuldner und Abzugsberechtigter ein und dieselbe Person sind.