Art 49 AEUV; § 6 EStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-371/10 vom 29.11.2011 hingewiesen, welches sich mit der Frage befasst, ob die sofortige Besteuerung der stillen Reserven im Fall der grenzüberschreitenden Verlegung des Verwaltungssitzes einer Gesellschaft mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.