Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung des BFH vom 22.6.2011 hingewiesen, welche untersucht, ob das, anlässlich des Abschlusses eines Kreditvertrages, zu zahlende Bearbeitungsentgelt als Betriebsausgabe oder als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 5 EStG