Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Mitteilung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 13.9.2011 betreffend die Frage, wann Steuerrückstellungen für drohende Nachzahlungen anlässlich einer Betriebsprüfung gebildet werden müssen, hingewiesen.
Rechtsgrundlagen: § 9 EStG