Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag gehen die Autoren auf das SRÄG 2011 und die wichtigsten Neuerungen ein. Sie erörtern den Anspruch auf Übergangsgeld bei beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation, die Berücksichtigung der Beiträge für Ausübungsersatzzeiten sowie die Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Beitragsguthaben im GSVG und stellen das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz sowie die Berechnung der Höhe der Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension dar. Weiters weisen sie auf die Übernahme der Regelungen der Bildungskarenz ins Dauerrecht hin.