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Fernsehrechte, Markenlizenz

GebührenrechtJudikaturDr. Christian Huber, WP/StB; Dr. Peter Pichler, StBDr. Christian Huber, WP/StBDr. Peter Pichler, StBtaxlex-SRa 2012/147taxlex-SRa 2012, 535 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Stellt die Einräumung von Fernseh- bzw. Rundfunkübertragungsrechten einen Bestandvertrag dar und ist daher gem § 33 TP 5 GebG zu vergebühren? Dies war vom UFS in der gegenständlichen Entscheidung zu beantworten.

Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 GebG

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