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Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Diebstahl von Waren

SteuerrechtJudikaturUniv.-Ass. Mag. Harald Moshammer, LL.M., JKU Linz; Dr. Jutta Niedermair, LeitnerLeitnerUniv.-Ass. Mag. Harald Moshammer, LL.M., JKU LinzDr. Jutta Niedermair, LeitnerLeitnertaxlex-EC 2012/191taxlex-EC 2012, 530 - 531 Heft 12 v. 1.12.2012

Art 185 Abs 2 RL 2006/112/EG

Hatte die bulgarische Finanzverwaltung zurecht eine Vorsteuerkorrektur verlangt, nachdem Waren des Steuerpflichtigen gestohlen wurden? Der EuGH prüfte insbesondere, ob von der Ausnahmeregelung in Art 185 Abs 2 der RL 2006/112/EG Gebrauch gemacht wurde.

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