Zusammenfassung: Der UFS hatte in einem Fall, in dem ein Vater für seinen minderjährigen Sohn eine Wohnung kaufte und sich selbst ein lebenslanges Wohnrecht sowie ein Veräußerungs- und Belastungsverbot ausbedingt hatte, zu beurteilen, wem die Einkünfte aus der Vermietung zuzurechnen sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG