Zusammenfassung: In der gegenständlichen Entscheidung legte der UFS dar, unter welchen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug im Falle einer Vermietung zusteht, selbst wenn der Unternehmer seine Pläne im Endeffekt nicht realisiert und sich die Aufwendungen als Fehlinvestitionen herausstellen.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG