Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellte der UFS fest, dass auch die Vermietung eines Grundstücks durch eine Privatstiftung an den Stifter in den Anwendungsbereich des Umsatzsteuergesetzes fallen kann und der Vorsteuerabzug dadurch zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG