Art 45 AEUV
Ist eine belgische Regelung, die eine Steuervergünstigung dann nicht im selben Ausmaß gewährt, wenn deutsche Einkünfte, die nach Maßgabe des DBA Deutschland-Belgien steuerbefreit erzielt werden, mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar? Diese Frage wurde gegenständlich an den EuGH gerichtet.