Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Gewinnfreibetrag und geht dabei auf die Änderungen, die im 1. Stabilitätsgesetz 2012 erfolgt sind, ein. Insbesondere beschäftigen sich die Autoren damit, wie der Gewinnfreibetrag beim Vorliegen mehrerer Betriebe berechnet wird, wenn einzelne Betriebe Verluste schreiben. Weiters wird dargelegt, welche Besonderheiten im Falle der Ermittlung des Gewinnfreibetrages bei einer Mitunternehmerschaft zu beachten sind. Zur besseren Veranschaulichung finden sich Beispiele in Tabellenform.