Das vorliegende Urteil des EuGH dreht sich um die Frage der Mehrwertsteuerbefreiung für die Lieferung von Flugzeugen an Wirtschaftsteilnehmer, die hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig sind. Konkret war fraglich, ob der Erwerber der Flugzeuge diese lediglich als Beförderungsmittel für den Mehrheitseigentümer vorsah und ob dieser Umstand der Steuerbefreiung entgegensteht.