Art 49 ff AEUV; Art 63 ff AEUV
Im Zusammenhang mit der Vorenthaltung von Steuervergünstigungen für Kapitalanteile an einer kanadischen Gesellschaft, welche im Besitz einer deutschen Staatsangehörigen waren, beschäftigte sich der EuGH mit der Abgrenzung zwischen dem Anwendungsbereich der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit.