In einem Fall rund um ein polnisches Unternehmen, das mit Gebrauchtwagen handelte, hatte der EuGH die Frage zu klären, ob es zulässig ist, dass die Umsätze eines Unternehmers und Empfängers einer Leistung steuerfrei sind, wenn der Lieferer bereits einen partiellen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat. Dies hatte eine polnische Bestimmung vorgesehen.