Art 31 EWRA; Art 40 EWRA
Im gegenständlichen Fall widmete sich der EuGH der Bedeutung der Grundfreiheiten und der Steuerneutralität im Verhältnis mit EWR-Staaten (im Ausgangsfall waren eine finnische und eine norwegische Gesellschaft beteiligt). Der Gerichtshof erörterte, wovon es abhängt, ob eine steuerrechtliche Regelung in Bezug auf EWR-Staaten diskriminierend wirkt.