Zusammenfassung: Der UFS legte im vorliegenden Erkenntnis dar, welche sonstigen Leistungen des Grundstückskäufers in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG
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Zusammenfassung: Der UFS legte im vorliegenden Erkenntnis dar, welche sonstigen Leistungen des Grundstückskäufers in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG
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