§ 5 Abs 1 Z 3 GrEStG
Im vorliegenden Fall war das Entstehen des Zahlungsanspruches im Zusammenhang mit der Entnahme eines Grundstücks aus einer OG zu prüfen. Es war vereinbart worden, dass statt der Gewinnausschüttung Eigentum am Grundstück erworben wird.
VwGH 24.5.2012, 2009/16/0321