Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag führt 2 wesentliche Aussagen des BMF an aus dem im März 2011 ergangenen Erlass betreffend der Wegfall der Gebühr für Kreditverträge und Sicherungsgeschäfte. Die Informationen beziehen sich einerseits auf den Entfall der Kreditvertragsgebühr für sog. Altkredite, andererseits auf eine "neue" Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Kreditverträgen und zu Factoring-Rahmenverträgen, die in § 20 Z 5 GebG vorgesehen ist. (Mit einer Anmerkung der Verfasser.)