§ 10 Abs 2 Z 4 lit d EStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH klar, welcher Steuersatz auf Leistungen einer WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) anzuwenden ist. Der Gerichtshof legte auch fest, wie jene Kosten, die die WEG an die Wohnungseigentümer weiterverrechnet (Portokosten, Grundsteuer, Versicherung, etc.) umsatzsteuerlich zu behandeln sind.