Zusammenfassung: Dem UFS stellte sich in der vorliegenden Entscheidung ua die Frage der Bemessung der Rechtsgeschäftsgebühr (Dienstbarkeitsgebühr) im Falle einer wechselseitigen Fruchtgenusseinräumung.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 9 GebG
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Zusammenfassung: Dem UFS stellte sich in der vorliegenden Entscheidung ua die Frage der Bemessung der Rechtsgeschäftsgebühr (Dienstbarkeitsgebühr) im Falle einer wechselseitigen Fruchtgenusseinräumung.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 9 GebG
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