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Kein Vorsteuerabzug bei ungültiger UID des Leistenden

SteuerrechtJudikaturDr. Christian Huber, WP/StB; Dr. Peter Pichler, StBtaxlex-SRa 2011/5taxlex-SRa 2011, 13 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung wiederholte der UFS seine Rechtsprechung zur Frage des Vorsteuerabzugs im Falle einer Rechnung, die eine nicht gültige UID-Nummer des Leistenden ausweist. Steht im Falle der späteren Rechnungsberichtigung der Vorsteuerabzug rückwirkend zu?

Rechtsgrundlagen: § 12 UStG; ÄäUStR, Rz 1555 und Rz 1831

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