Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung wiederholte der UFS seine Rechtsprechung zur Frage des Vorsteuerabzugs im Falle einer Rechnung, die eine nicht gültige UID-Nummer des Leistenden ausweist. Steht im Falle der späteren Rechnungsberichtigung der Vorsteuerabzug rückwirkend zu?
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG; ÄäUStR, Rz 1555 und Rz 1831