In der vorliegenden Entscheidung des VwGH aus dem September 2010 war ua fraglich, inwieweit die über eine Stiftung erfolgte Veräußerung von Gesellschaftsanteilen missbräuchlich war, respektive der Stifterin die veräußerten Anteile als "wirtschaftliche Eigentümerin" weiterhin zugerechnet werden konnten.
VwGH 29.9.2010, 2005/13/0079